Presse bis 1989

Exekutor wollte Möbel holen:
Familienvater wurde Bankräuber

LINZ (OÖN-ha). Die Kosten seiner Neubauwohnung im Linzer Stadtteil Auwiesen waren dem Zimmerer Rudolf T. (28) über den Kopf gewachsen. Miete und Kreditraten machten mehr aus, als er überhaupt verdiente. Als im Februar der Exekutor erschien, um die bereits gepfändeten Möbel abzuholen, drehte der Familienvater durch: Mit einem Spielzeugrevolver seiner Kinder ging er in die nächstbeste Bank und raubte 5000 Schilling, die er anschließend sofort dem Exekutor aushändigte.

Angesichts seiner Unbescholtenheit und der vielen Milderungsgründe durfte T., der bis jetzt in Untersuchungshaft gewesen war, gestern nach der Verhandlung gleich heimgehen: Das Gericht hatte ein Einsehen und verhängte nur ein Jahr bedingt (Vorsitzender Dr. Jahn, Staatsanwältin Dr. Loderbauer).

Der Vater von drei kleinen Kindern hatte bisher immer fleißig gearbeitet, nur die letzten drei Monate war er arbeitslos gewesen. Aber auch mit seinem Einkommen hatte er die monatlichen Zahlungen nicht mehr leisten können, die mit dem Umzug aus einer Substandardwohnung in einen Neubau in Auwiesen verbunden waren. Niemand hatte ihm je gesagt, daß er Anspruch auf Wohnbeihilfe habe, auch um Arbeitslosengeld und Familienbeihilfe hatte er nicht angesucht. So wußte die Familie bald nicht mehr aus und ein, von der Rückzahlung der Schulden von 200.000 S gar nicht zu reden.

Ich habe einen normalen Lebenswandel ohne jeglichen Luxus geführt, meinte T. (Verteidiger Dr. Krückl) bei der Verhaftung. Aber etwas anderes hatte das Gericht sowieso nicht angenommen.

Fernseher und auch sonst alles Entbehrliche waren ohnehin bereits exekutiert. Als am 26. Februar auch noch Wohnzimmerschrank und Sitzgarnitur abgeholt werden sollten und damit die Wohnung praktisch ausgeräumt worden wäre, entschloß sich der völlig verzweifelte Familienvater zu einer Blitzaktion in der Sparkassenfiliale in Kleinmünchen. Mit der Beute konnte er gerade nur einen Beleuchtungskörper retten, den der Gerichtsvollzieher sonst auch abmontiert hätte.

Mittlerweise ist die teure Wohnung gekündigt und die Beihilfenmaschinerie in Bewegung gesetzt, auch die Angehörigen der Ehefrau helfen, so wie können. Und Rudolf T. selbst “will die Ärmel aufkrempeln”, wie er sagt, und sich in die erstbeste Arbeit stürzen.

OÖN 1986


Mildes Gericht verstand soziale Not des Räubers

Linz (jogra). Drückende Schulden trieben den beschäftigungslosen Zimmerer Rudolf T. (28) am 26. Februar zu einer unüberlegten Verzweiflungstat. Der Familienvater, der für Gattin und drei kleine Kinder im Alter von zwei, vier und sechs Jahren zu sorgen hat, überfiel eine Bank.

Der gestern Angeklagte war durch einen notwendigen Kredit und Möbelkauf auf Raten bei extrem hohen Wohnungskosten total überfordert. Als wieder einmal der Gerichtsvollzieher anklopfte, um den Rest der Wohnzimmereinrichtung zu exekutieren, bat er um eine Stunde Aufschub, um Geld aufzutreiben. Er erhielt jedoch bei seinem Versuch telefonisch eine Absage und war, wie er dem Schöffengericht erzählte, “total am Boden zerstört”.

In seiner Verzweiflung erinnerte er sich an eine Spielzeugpistole, die im Keller aufbewahrt war. Diese holte er sich und betrat derart “bewaffnet” eine Bank mit den Worten: “Überfall – Geld her!” Der Kassier händigte ihm 5000 Schilling aus, genau den Betrag, den der Exekutor forderte. “Ich habe das erste Packerl geschnappt und bin gerannt”, berichtete der “bescheidene” Bankräuber weiter.

Selbst in Angst und Furcht versetzt, flüchtete er und übergab die Beute dem Exekutor, dem die Sache verdächtig vorkam und auch Anzeige erstattete.

In der gestrigen Verhandlung trat selbst die Staatsanwältin Dr. Loderbauer aufgrund der persönlichen sozialen Hintergründe – und nicht um einen Bankraub schmackhaft zu machen – für eine bedingte Freiheitsstrafe ein. Auch Verteidiger Dr. Krückl plädierte auf eine Strafe im unteren Bereich. Schließlich verurteilte Vorsitzender Dr. Jahn den Angeklagten zu nur einem Jahr bedingter Haftstrafe, da mildernde Umstände berücksichtigt werden konnten.

OÖ Tagblatt Dienstag, 15. April 1986


Recht und Gesetz in Österreich

Vier Lehrer aus Tragwein zitierten das Land vor den Kadi: Nach der Amtshaftung wünschten sie die Verurteilung der Landesschuldbehörde wegen Verdienstentganges. Weil die Behörde eine Lehrerkollegin erst nach 20 Krankheitsmonaten in Pension geschickt hat, obwohl dies schon nach 12 Monaten gesetzlich möglich gewesen wäre, mußten die Kläger für die abwesende Kollegin den Unterricht übernehmen. Diese Tätigkeit wird aber geringer honoriert als die Übernahme einer lehrerlosen Klasse.

Richter Dr. Reindl wies die Amtshaftungsklage ab. Begründung: Das Gesetz sei dazu geschaffen worden, einen geordneten Unterricht zu garantieren, nicht aber, Lehrern bei Erkrankung eines Kollegen einen möglichst guten zusätzlichen Verdienst zu verschaffen. Die Interessen des Landes vertrat RA Dr. Krückl.

Korrekt 1985


Leuchtreklame beschäftigte zwei Ämter und das Gericht

LINZ (OÖN-ha). Das Linzer Bau- und Feuerpolizeiamt ist sowieso total überlastet, und dann kommt noch das Baurechtsamt, dem man von jeher nicht sehr grün ist wegen der Kompetenzen, und fängt so einen Wirbel um so einen Schmarrn an: Denn, daß das Ganze ein Schmarrn war, eine “watscheneinfache Sache, ein ganz winziger, unbedeutender Akt”, darüber waren sich gestern vor Gericht ausnahmsweise sogar die Vertreter von Baurechtsamt und Baupolizei einig. Es sei daher auch vorweggenommen, daß dabei überhaupt nichts herauskam.

Aber von Anfang an: 1982 entdeckte der Baumeister Karl Niedermayr (44), beim Baupolizeiamt als Bauobersekretär beschäftigt und als äußerst gewissenhaft bekannt, daß die Leuchtreklame einer Leuchtreklamenfirma in der Waldeggstraße weder in der richtigen Höhe noch in der richtigen Breite angebracht war und somit heftig gegen die Vorschriften der oö. Bauordnung verstieß.

Unter anderem ragte sie 2,70 m über die Baufluchtlinien hinaus, wo nur 2 m erlaubt sind. Es folgte die übliche Amtshandlung, behördliche Aufforderung an die Firma, die Reklame zu entfernen oder neue Pläne dafür einzureichen, und nach einer Bauverhandlung genehmigte Niedermayr die Leuchtreklame, die nunmehr an einer anderen Stelle befestigt war. Der Akt wanderte als erledigt ins Archiv.

Im Jahr darauf stellte der beim Baurechtsamt beschäftigte und ebenfalls mit dem Fall befaßte Florian G. (24) im Vorbeifahren mit freiem Auge fest, daß die Leuchtschrift noch immer nicht den amtlichen Vorstellungen entsprach. Zwar leuchtete sie jetzt in der richtigen Höhe, aber nach wie vor zu weit außerhalb der Fluchtlinien. Er grub den Akt aus und mußte sehen, daß Obersekretär Niedermayr von der Baupolizei dieses Unrecht abgesegnet hatte. Obwohl diesem doch die Leuchtreklame zuallererst ins Amtsauge gestochen war.

Es folgten eine Anzeige wegen Verdacht des Amtsmißbrauchs gegen Niedermayr, ein Gerichtsverfahren (Vorsitzender Mag. Mitterlehner) mit mehreren Zeugen, die Erkenntnis, daß es sich höchstens um ein Versehen gehandelt hat, und ein Freispruch (Verteidiger Dr. Krückl). Der Reklame ist das Leuchten inzwischen vergangen: Sie wurde abmontiert.

OÖN 8. 3. 1985


“Bedingt” für kranken Bankräuber

Mit zwölf Monaten bedingtem Freiheitsentzug kam Montag der wegen Raubes angeklagte, vorbestrafte, arbeitslose Kellner Wolfgang P. (26) aus Linz davon. Das Gericht war offenbar der Meinung, das Schicksal hätte den nach einem Autounfall zum Krüppel Gewordenen genug bestraft …

Wolfgang P., der sich vorwiegend in Homosexuellenkreisen herumtrieb, hatte im Volksgarten von Wilhelm O. 300 Schilling gefordert. Wenn er nicht zahle, wollte er ihn zusammenschlagen, weil er “gerade dazu aufgelegt” wäre!

Dem Linzer Richter Mag. Hörleinsberger (Staatsanwalt Dr. Scharmüller, Verteidiger Dr. Krückl) wollte der Angeklagte weismachen, er habe sein Opfer um das Geld “gebeten”. Außerdem werde er sich in Zukunft bessern, da er es auf Grund seiner Ehe mit einer Unternehmerstochter nicht mehr nötig hätte, sich auf kriminelle Weise Geld zu beschaffen!

Kronen Zeitung 11. September 1984


Nach Messerattentat des Vaters erlitt Elfjähriger Psychoschock

Mordversuch an Scheidungsanwalt und Ehefrau: 3 1/2 Jahre Haftstrafe

Erst vertrank der Installateur Ilija S. (38) aus Linz das Haushaltsgeld und prügelte seine Gattin. Als sie ins Frauenhaus flüchtete und die Scheidung einreichte, war er angeblich so erschüttert, daß er am 16. Februar 1984 durchdrehte. Daß er allerdings seine Gattin und deren Anwalt Dr. Peter Kempf erstechen wollte, will er nicht mehr wissen …

“Der Anwalt wollte die Scheidung, ich die Versöhnung”, schluchzte Rosemarie S. (33) Montag vor einem Linzer Geschworenensenat – Richter Mag. Mitterlehner, Staatsanwalt Dr. Scherbantin, Verteidiger Dr. Krückl. “Er ist ein Paschatyp, der sich mit dem Wunsch seiner Frau nach Trennung überhaupt nicht auseinandersetzte”, erklärte der Anwalt; der Rosemarie S. (33) über deren Bitte zu einer Aussprache in die eheliche Wohnung begleitet hatte.

Als Ilija S. sah, dass seine Frau nicht zurückkehren wollte, ging er mit einem Küchenmesser auf sie und ihren Rechtsbeistand los und verletzte Dr. Kempf am Hals schwer. Sein elfjähriger Sohn, der Zeuge des Attentats wurde, wird seit Monaten wegen psychischer Erschöpfung im Krankenhaus behandelt!

Des zweifachen Mordversuches bekannte sich Ilija S. nicht schuldig.

Obwohl er wegen Mißhandlung seiner Gattin verurteilt wurde, behauptet er, sie nie geschlagen zu haben. Auch getrunken haber er kaum. Überhaupt hätte er keine Ahnung, warum sie sich scheiden lassen wollte!

Während die Polizei den Attentäter in ganz Linz suchte, wollte dieser in seiner Wohnung mit Strom seinem Leben ein Ende setzen. Ein Kurzschluß vereitelte seinen Plan.

Das Urteil: Ilija S. erhielt 3 1/2 Jahre Haftstrafe.

VON ELFI HANNER
Kronen Zeitung 7. August 1984


Betriebsspionage zwecks besseren Teamworks mit den Partnern
Unterlagen aus VOEST-Alpine AG und der Chemie Linz gestohlen

Nicht schuldig der “Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebesgeheimnisses zugunsten des Auslandes” bekennen sich der Konstrukteur Heinz P. (44) aus Steyregg, der technische Angestellte Edwin M. (30) aus Nußbach und der technische Kaufmann Wolfgang G. (38) aus Klagenfurt. Das Urteil des Linzer Senates wird am Mittwoch erwartet.

Von Juli bis September 1982 hatten die Angeklagten in der Firma des P. “KSC Engineering”, die im Aufbaustadium war, gearbeitet. Im Rahmen ihrer Tätigkeit wurden M. und G. an die VOEST-Alpine AG und die Chemie Linz AG verleast. Dabei soll M. laut Anklage von Staatsanwalt Dr. Scherbantin aus beiden Unternehmen betriebsinterne Unterlagen gestohlen, fotokopiert oder gepaust haben, während seine beiden Kollegen Kontakte mit Oststaaten gesucht haben sollen, um das “Spionagematerial” zu verwerten …

“Stimmt”, sagte M. gestern vor dem Linzer Richter Mag. Hörleinsberger: Schließlich fand man die Unterlagen ja in seinem Schreibtisch! Den Auftrag zum Sammeln habe er aber von P. erhalten. Daß P. und G. (Verteidiger Dr. Krückl) inzwischen emsig Vorstellungsschreiben an Firmen in Oststaaten verschickten, davon will M. nichts gewußt haben.

P. und G. weisen jede böse Absicht beziehungsweise jedes Wissen um die “Sammelwut” des M. von sich …

Die VOEST-Alpine und die Chemie Linz, die nach Auffliegen der Affäre durch einen entlassenen Mitarbeiter aus der Firma des P. von einem Schaden von zwanzig beziehungsweise fünf Millionen Schilling sprachen, haben ihre diesbezüglichen Ansprüche zurückgezogen!

VON ELFI HANNER
Kronen Zeitung 17. April 1984


Gericht wies Klage gegen Krankenhaus ab
Nach Therapie ein Pflegefall

Nachdem eine Patientin nach einer Isotopen-Therapie als körperliches Wrack aus dem Linzer Wagner-Jauregg-Krankenhaus entlassen worden war, klagte sie die Anstalt wegen des vermuteten ärztlichen Kunstfehlers. Der Linzer Zivilrichter Hofrat Dr. Reindl wies jedoch die Klage über Antrag des Beklagtenvertreters Dr. Krückl zurück.

Die Raumpflegerin Veronika M. aus Steyr war am 2. August 1978 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Da der Verdacht bestand, daß als Unfallsfolge durch einen Riß in der Schädelbasis Hirn- und Rückenmarksflüssigkeit austritt, wurde das Unfallopfer in die neurochirurgische Abteilung des Wagner-Jauregg-Krankenhauses gebracht, wo eine Lumbalpunktion vorgenommen wurde. Dabei werden Isotopen in die Rückenmarkflüssigkeit eingespritzt.

Bei Veronika M. traten schwere toxische Schädigungen in der Form auf, daß ihr Unterleib gefühllos wurde!

Die Patientin vertrat nun die Meinung, einem ärztlichen Kunstfehler zum Opfer gefallen zu sein. Sie bemängelte vor allem, daß man sie von seiten des Krankenhauses vor dem schwerwiegenden Eingriff nicht über die möglichen Folgen aufgeklärt hatte.

Wie sich im Gerichtsverfahren herausstellte, liegt die Schädigungsrate bei der angewandten Therapie bei vier Promille. Deshalb vertrat Richter Hofrat Dr. Reindl die Meinung, daß eine Aufklärung der Patientin nicht erforderlich war. Er folgte dem Antrag des Landes Oberösterreich – und wies die Klage der Patientin zurück.

Veronika M. muß nun ihre Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche dem schuldtragenden Autolenker gegenüber geltend machen.

VON ELFI HANNER
Kronen Zeitung 12. Februar 1984


Linz: Drei arbeitslose Briten importierten Hasch aus Holland
5 Jahre Haft für Dealer!

Drei arbeitslose Briten hatten sich am Linzer Rauschgiftmarkt schon so gut etabliert, daß sie bereits im Mietwagen zum “Einkauf” nach Amsterdam fuhren. Nachdem sie gestern in Linz zu insgesamt fünf Jahren Haft verurteilt wurden, fahren sie nun “per Schub” in ihre Heimat zurück; sie wurden gleich nach dem Prozeß der Fremdenpolizei überstellt.

Der Elektriker George A. (22) aus Glasgow hatte in Amsterdam seinen Landsmann Ronald N. (21) getroffen und den Süchtigen Rudolf G. aus Perg kennengelernt, den er im Juni 1983 besuchte. Dadurch kam George A. in Süchtigenkreise und auf die Idee, das in Amsterdam preiswerte Suchtgift bei uns gewinnbringend zu verkaufen. Er telefonierte mit Ronald N., der einen bisher nicht ausgeforschten Mann namens Scott auftrieb, welcher die Lieferung nach Österreich schmuggelte. George A. verkaufte das Suchtgift, den Erlös überwies er telefrafisch nach Holland, wo Ronald N. wieder einkaufte.

Als der arbeitslose Fischverkäufer Paul S. (24) aus Nottingham George A. aufsuchte, um ihn anzuschnorren, ließ ihn dieser gleich ins Geschäft einsteigen. Mit dem Motorrad brachte S. nun die “heiße Ware” über die Grenze. Bis die drei soviel verdient hatten, daß sie im Mietwagen reisten …

Vor einem Linzer Senat unter Vorsitz von Richter Dr. Neumann (Staatsanwalt Dr. Sittenthaler, Verteidigr: Dr. Moringer, Dr. Pramer, Dr. Krückl) bekannten sich die drei Angeklagten gestern schuldig.

George A. wurde zu zwei, seine beiden Komplicen zu je eineinhalb Jahren bedingter Haft verurteilt. Außerdem wurden Wertersatzstrafen in Höhe von 268.000 Schilling verhängt.

VON ELFI HANNER
Kronen Zeitung 1984