Presse bis 1999

Prozeß um Schußattentat:
Opfer begriff lebensgefährlichen Treffer erst später

LINZ. Zwei Grundstücke, zwei Häuser, zwei Nachbarn: Ein nüchterner Planer und ein von seinen Ängsten und seinen Nerven gepeinigter Choleriker. Der sich unaufhaltsam aufschaukelnde Konflikt gipfelte in einem Schußattentat.

Gegensätzliche Aussagen und Auffassungen prägen den Prozeß: Der wegen Mordversuchs angeklagte ÖBB-Pensionist Rudolf S. (55) sei ein Hypochonder, der den nebenan häuslbauenden Ingenieur Wolfgang T. (40) zu seinem Feind Nr. 1 erkoren habe. Aber S. sei durchaus zurechnungsfähig, stützt sich Staatsanwalt Rainer Schopper auf ein Gutachten.

Hingegen will Verteidiger Wolfgang Moringer herausarbeiten, daß der Angeklagte keineswegs zurechnungsfähig und das Opfer seinerseits “ein ausgesprochen komplizierter Nachbar” wäre, der seinen Beitrag zur Eskalation geleistet hätte.

Rudolf S. hat sich vor wenigen Monaten bei einem Selbstmordversuch in der Justizanstalt die Stimmbänder verletzt und kann sich nur in heiserem Flüsterton verantworten:

Nach anfangs guter Nachbarschaft sei es die Hölle gewesen: Baulärm, Abfälle, eine “Steinschlacht” unter Kindern, schildert der 55jährige die Lage aus seiner Sicht. Und der Nachbar hätte schließlich gar nichts mehr mit ihm geredet: “Dabei habe ich doch immer nur höflich ersucht”.

Wüste Beschimpfungen seien das gewesen, kontert Opfer Wolfgang T. (vertreten von Anwalt Karl Krückl). Fest steht auch, daß ihn Nachbar S. bei seiner Dienststelle und der Polizei angeschwärzt hat. Frau S. hätte aber immer wieder beruhigend auf ihren Mann eingewirkt.

“Ich hab’ damit gerechnet, daß sich das mit der Zeit totläuft,” so Wolfgang T. als Zeuge. Aber am Abend des 4. März 1998 sei S. plötzlich aus dem Nachbargarten auf ihn zugestürzt. Der Ausdruck “Hilfsschüler”, als Schimpfwort gemeint, muß vorher gefallen sein, aber von welcher Seite, darüber gehen die Aussagen auseinander.

Rudolf S. hielt eine Pistole in der Hand und drückte ab: “Mir tat nichts weh. Ich war mir sicher, daß es eine Startschußpistole war,” schildert Wolfgang T. auf die Fragen des Vorsitzenden Walter Eichinger. “Er hat immer wieder gedrückt, aber vergeblich, wie ein Kind mit einer Spritzpistole. Ich dachte: Der spinnt, eine Startschußpistole schießt doch nur ein einziges Mal . . .” Tatsächlich hatte T. da schon einen lebensgefährlichen Bauchdurchschuß – die Pistole war echt.

VON MARTHA HAKAMI
OÖN vom 18.06.1999 – Seite 019


Feuertragödie: 17jähriger wurde freigesprochen

LINZ. Nur knapp hat Cornelia Z. vor zwei Jahren eine Brandkatastrophe überlebt. Ihr Bruder wurde jetzt von dem Vorwurf freigesprochen, fahrlässig das Feuer ausgelöst zu haben.

Verstreute Zigarettenasche, so war ursprünglich vermutet worden, hätte im März 1997 den Wohnungsbrand im dritten Stock eines Hauses in der Linzer Franckstraße verursacht.

Die damals 16jährige Cornelia war als lebende Fackel aus dem Fenster gesprungen. 87 Prozent ihrer Haut waren verbrannt, der rechte Unterarm mußte amputiert werden.

Daß damals geraucht worden war, stand außer Zweifel. Gegen Cornelias jüngeren Bruder Mario wurde daher ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Der Bursch hatte bei dem Brand verzweifelt versucht, die Schwester zu retten, konnte aber nur das jüngste Geschwisterl in Sicherheit bringen.

Bei dem mehrmals vertagten Prozeß vor dem Linzer Jugendrichter Thomas Hacker wurden nochmals die möglichen Brandursachen rekonstruiert. Der Gutachter konnte nicht ausschließen, daß das Unglück passiert war, weil das dreijährige Kleinkind gezündelt hatte.

Für den heute 17jährigen Mario (Verteidiger Thomas Salfelner) konnte daher ein Freispruch erreicht werden.

OÖN 25. März 1999

Anmerkung:
Mag. Thomas Salfelner ist als Richteramtsanwärter der Anwaltspartnerschaft Dr. Karl Krückl, Dr. Kurt Lichtl, Rechtsanwälte und Verteidiger in Strafsachen vom 16. November 1998 bis zum 9. Mai 1999 im Rahmen seiner Ausbildung zum Richter dienstzugeteilt.


Flugtage und Flugshow vom 9. bis 11. Juli 199 – the never ending story …

Es begann alles ganz normal …

Ende September 98 wurde unser Präsident F. Zinnhobler bei unserem Bürgermeister Karl Bregartner vorstellig und unterbreitete diesem die Idee des Vorstandes, zu unserem 50-jährigen Bestandjubiläum, eine Großveranstaltung auf dem Flugplatz Wels durchzuführen. Dieser Vorschlag beinhaltete die Durchführung eines Flugtages mit einer Flugshow, sowie einen Gala-Abend in einer dazu geeigneten Veranstaltungshalle.

Dieses Vorhaben der WEISSEN MÖWE WELS wurde von unseren Stadtvätern mit Begeisterung aufgenommen und uns die absolute Unterstützung zugesagt.

Wie bekannt, ist nun für eine Veranstaltung dieser Art der Landeshauptmann für OÖ zuständig.

Nachdem bereits ein Organisator für diese Flugtage ausgeählt worden war, und zwar die Werbeagentur GG&P aus Wölfnitz, mit ihrem GF Hr. Gubelnig Georg, der bereits für zahlreiche Flugtage und Flugveranstaltungen im In- und Ausland verantwortlich zeichnete, wurde mit diesem absolut kompetenten Partner unser Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer im Landhaus in Linz besucht und ihm unser Anliegen geschildert.

Auch der LH war von der Idee, in OÖ. eine Flugshow abzuhalten, begeistert. Er sehe kein Problem, diese Veranstaltung in Wels durchzuführen. Da der jedoch für diese Angelegenheiten nicht zuständig sei, sollte ein diesbezügliches Ansuchen an den für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Landesrat, Herrn Dipl. Ing. Erich Haider, gerichtet werden. Eine persönliche Aussprache und die rasche Betreibung des Behördenverfahrens werde er – LH Pühringer – mit LR Haider zwischenzeitlich abhalten.

Anfang Oktober 98 wurde nun auch Herr LR Haider von der WMW schriftlich von diesem Veranstaltungsvorhaben in Kenntnis gesetzt. Zu dieser Vorinformation wurde bereits ein Konzept von der Agentur GG&P begeschlossen. Dieses Schreiben wurde natürlich auch an alle Politiker in Wels durchschriftlich abgesandt. Von diesen gab es befürwortende Stellungnahmen an den zuständigen Landesrat.

Die Unterstützung durch die Politiker aus Wels und des Landeshauptmannes war uns gewiss und man sah bereits mit Freude auf die geplante Großveranstaltung im Juli 99.

Es sollte jedoch anders kommen …

Anfang November 98 erhielt die WMW ein lapidares Schreiben, in dem in weniger als 3 Zeilen mitgeteilt wurde …”daß nach Rücksprache mit dem politischen Referenten für eine Flugshow in OÖ. keine Genehmigung erteilt werde!”

Unterschrift: für den Landeshauptmann – Dr. Außerweger.

“Aha … so einfach geht das in Oberösterreich …”

Nach einer kurzen Pause zum Durchatmen war man jedoch nicht müßig und unternahm alles, um eine genauere Darstellung dieser Ansicht zu bekommen.

Eine wahre Flut von Schreiben an alle zuständigen und nicht zuständigen Verantwortlichen wurde verfaßt und versendet, um eine Änderung dieser Haltung von LR Haider zu bewirken. Die Medien wurden bereits aufmerksam und beinahe jeden Tag konnte man in unseren Tageszeitungen die Überschrift “Verbot für Welser Flugshow” – “Streit um Flugshow” – “Aus für Welser Flugshow – Die Sache ist gelaufen” mit Interesse verfolgen.

Interventionen bei allen politischen Freunden, aber auch Gegnern von LR Haider blieben erfolglos und das Ansuchen um eine Vorsprache beim zuständigen Verkehrslandesrat wurde weder behandelt noch beantwortet. Selbst nach der Frage, ob Herr LR Haider einen Sprechtag habe – so wie dies bei Politikern üblich ist – wurde jede Auskunft verweigert und es gab keine Möglichkeit zu einer Vorsprache, weder persönlich noch telefonisch.

In der Zwischenzeit erhielt die WMW bereits zahlreiche Unterstützungsschreiben, auch aus dem EU-Raum. Sogar ein offener Leserbrief in der Welser Rundschau vom Vice-President, Ing. Josef Fürlinger, ROTAX Aircraft Engines, des Multi-Unternehmens BOMBARDIER-ROTAX. In diesem wurde mit einer Absiedelung des des Standortes von Gunskirchen gedroht, wenn keine Zustimmung zur geplanten Flugveranstaltung erfolgen sollte.

Um nun unseren bisherigen erfolglosen Interventionen glaubhaften Nachdruck zu verleihen, wurde am 20. 11. 1998 das offizielle Ansuchen um Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung an die Verkehrsabteilung des Amtes der OÖ. Landesregierung gerichtet.

Die Antwort des Landes darauf:

“IHR ANSUCHEN WIRD NICHT WEITERBEHANDELT!” Nun schien die Sache tatsächlich gelaufen zu sein” …

Bestürzte Resignation in den Reihen des Vorstandes der WMW. Unser Vize Heinz Klima, sah nun erst recht nicht die Sache für beendet und in seiner Funktion als Vize-präsident des Landesverbandes konnte er mit Rechtsanwälten für Luftverkehrsangelegenheiten Kontakt schließen und erhielt hier mit Dr. Krückl und Dr. Lichtl Verstärkung aus den Reihen der Rechts-Experten. Eine fünf Seiten lange Berufung gegen einen Bescheid, der, so wie das gesamte Verfahren, an wesentlichen Verfahrensmängel leide und daher rechtlich verfehlt sei, wurde aufgesetzt und dem LH für OÖ. zugestellt.

Aufgrund dieser Berufung erhielt die WMW erstmals eine Mitteilung aus der Abteilung Verkehr, daß die bisherigen “Bescheide” lediglich Mitteilungen waren, die als nicht normative Willenserklärungen zu beurteilen sind.

Ein Rechtsmittel gegen eine formlose Mitteilung sei daher nicht zulässig und die Berufung soll zurückgezogen werden.

DIE BERUFUNG WURDE VON UNS NICHT ZURÜCKGEZOGEN!

Nun endlich schien sich der Amtsschimmel in Bewegung zu setzen und man konnte wieder, wenn auch nur mit geringen Aussichten auf Erfolg, einer neuerlichen, ordnungsgemäßen Behandlung unseres Antrages entgegensehen. Zwischenzeitlich kamen von allen Seiten (Deutsche Botschaft, Spanische Botschaft, Royal Netherlands Air Force, Swedish Armed Forces, Deutsches Bundesministerium der Landesverteidigung – um nur einige zu nennen) zustimmende Schreiben. Dies bestärkte unseren Willen, eine Flugshow zum Bestandsjubiläum durchzuführen.

Nachdem nun unsere Rechtsvertreter Dr. Krückl und Dr. Lichtl am 11. 2. d.J. eine Stellungnahme an den LH von OÖ. gerichtet hatten, in der mitgeteilt wurde, daß unsere Berufung nicht zurückgezogen würde und unser ordentlicher Antrag zur Durchführung einer Flugveranstaltung möglichst kurzfristig und unbürokratisch behandelt werden sollte, entschloß sich das Land, ein ordnungsgemäßes Verfahren einzuleiten.

Daß bereits zu viel Zeit seit der Aufstellung des Programmes für den Flugtag vergangen war, mußten wir in der Absage der FRECCE TRICOLORE erfahren, die bereits bei einer anderen Veranstaltung zwischenzeitlich zugesagt hatten.

Von der Abteilung Verkehr erhielten wir sodann ein Schreiben, in dem um Beantowrtung von 16 offenen Fragen zu unserem Ansuchen ersucht wurde.

Diese wurden zum Großteil von dem Organisator GG&P postwendend beantwortet und wir warten auf eine hoffentlich positive Entscheidung …

Die Vorbereitungen laufen ja bereits auf Hochtouren! Ein absolutes Top-Programm mit einer russischen SU-27, einer französischen Mirage 2000, einer tschechischen SU-25 und einer slowakischen Mig-29 wird zu erwarten sein. Weitere Details zum Programm dieser Flugtage werden gesondert bekannt gegeben.

Nun glauben wir fest daran, daß … “the never ending story” … doch zu einem “happy end” kommen wird …

Sepp Krifka
Cumulus 22 März 1999


Scheidung auch ohne “Rosenkrieg”: Interesse an Mediation nimmt zu

LINZ. Gut zehn Prozent aller Scheidungen enden mit einem “Rosenkrieg” im Gerichtssaal. Mediation als Ausweg wird aber immer stärker in Anspruch genommen: Anwalt und Psychologin helfen als “Schiedsrichter” bei der Trennung.

“Diese Form der Konfliktlösung ist bei uns noch viel zuwenig bekannt, aber es spricht sich herum, daß es allemal besser läuft und auch billiger kommt als zu streiten”, berichtet der Linzer Anwalt Karl Krückl. Er bildet mit der Psychologin Ingeborg Meinecke eines von rund 15 Mediatoren-Paaren in Linz, die mit Beratung bei Trennungen helfen. “Die Rollenverteilung Mann-Frau ist enorm wichtig. Würde ein Mann die Mediation alleine übernehmen, könnte sich die Noch-Ehefrau unter Druck gesetzt fühlen und umgekehrt”, so Krückl.

Fünf bis sieben Termine brauchen die Mediatoren durchschnittlich, um eine saubere Trennung vorzubereiten: “Anfangs werden die Spielregeln festgelegt und die ärgsten Streitpunkte besprochen, dann kann man sich um Lösungen kümmern”, berichtet der Anwalt. Natürlich bestehe die Gefahr, daß einer der Ehepartner die Mediatoren auf seine Seite ziehen wolle. Besonders von Männern komme oft das Argument, man habe jetzt 20 Jahre geschuftet und ein Vermögen aufgebaut, während “sie eh nur Hausfrau war”. Mit solchen destruktiven Grabenkampf-Parolen müsse man erst aufräumen, bevor über Unterhalt, Sorgerecht und Güterteilung verhandelt werden könne.

“Vor Gericht besteht immer die Gefahr, daß ein Beteiligter überfahren wird und nach kurzer Zeit gegen die getroffenen Abmachungen rebelliert. Streitereien um das Besuchsrecht sind eine häßliche Sache. Das passiert bei der Mediation kaum, weil beide aktiv an einer Einigung mitarbeiten müssen”, berichtet Krückl. Auch beim Unterhalt sei es leichter, ein “Ausstiegsszenario” zu finden: “Wenn ich dem Mann sage, er muß jetzt auf unbegrenzte Zeit soundsoviel zahlen, wird er einschnappen. Wenn man sich darauf einigt, er zahlt anfangs mehr, und wenn die Kinder größer sind, sucht sich die Frau einen Job, fällt die Einigung leichter.”

“Hin und wieder haben wir Fälle, in denen die Klienten schon lange nicht mehr so viel und so gut miteinander geredet haben und die Scheidung nach der Mediation ins Wasser fällt”, sagt Krückl. Auch wenn es nicht soweit komme, seien rund 15.000 S für die Betreuung “noch immer um vieles billiger als ein Rattenschwanz an Prozessen”. Obwohl die Mediation in Österreich noch in zaghaften Anfängen steckt, gibt es bereits häufig Anfragen an die Anwaltskammer, wer sie anbietet. Die Anwälte drängen auch auf eine Verankerung der Mediation im neuen Ehescheidungsrecht, das in Ausarbeitung ist.

Konfliktlösung auch in Firmen

Die Konfliktlösung läßt sich nicht nur auf Scheidungen anwenden: “Erste Fälle gibt es schon bei Unternehmen, etwa wenn bei einem Generationswechsel der Eigentümer Probleme auftauchen. Auch Umweltmediation zwischen Firmen und Anrainern ist in Deutschland schon weit verbreitet”, erklärt Krückl. Sogar an Schulen werde das Verfahren eingesetzt, um Streitigkeiten beizulegen.

VON PETER AFFENZELLER
OÖN 16. März 1999


Falscher Rat trug Klientin Schulden ein: Schadenersatz

LINZ/WIEN. Rechtsfreundlich vertreten, aber falsch beraten wurde eine Oberösterreicherin vor Jahren durch ihren damaligen Anwalt. Nach einem langwierigen Zickzack durch die Gerichte bekam sie den Schaden jetzt ersetzt.

Der Rechtsstreit hatte sich viele Jahre hingezogen. Als junge Ehefrau war Ulrike S. pro forma Gesellschafterin in einer der Firmen ihres Mannes geworden, ohne eine Ahnung vom Geschäft zu haben. Als sowohl das Privatleben als auch die GesmbH schon einen Knacks hatten, wurde im Jahr 1979 eine Generalversammlung einberufen, bei der die Beteiligungsverhältnisse geändert werden sollten.

Ulrike S. bekam von ihrem damaligen Anwalt den Rat, einfach nicht teilzunehmen, dann könnte nichts zu ihrem Nachteil entschieden werden, was natürlich unsinnig war. In ihrer Abwesenheit wurde ihre Mehrheitsbeteiligung in eine Minderheit unterhalb der Sperrminorität umgewandelt, ihr Ehemann holte dubiose Geschäftspartner in die Firma. Der Anwalt der Frau versäumte in der Folge auch noch die Frist für eine Nichtigkeitsklage wegen Formfehlern bei der Beschlußfassung. Als drei Monate später in einer weiteren Generalversammlung über eine allgemeine Nachschußpflicht bis zur dreifachen Höhe der Stammeinlage abgestimmt wurde, war Ulrike S. sogar nur durch einen Ersatzmann ihres Anwalts vertreten, der sich weitere Schnitzer zu ihrem Nachteil leistete.

Die gesammelten Fehler führten dazu, daß Ulrike S., die inzwischen mit drei Kindern allein dastand – der Ehemann hatte sich nach Australien abgesetzt – im Zuge der Pleite der Firma zu Zahlungen von einer Viertelmillion herangezogen werden sollte. Sie klagtedaraufhin ihren ehemaligen Anwalt, der ihr diese Schulden eingebrockt hatte. Dieser drehte den Spieß um und verlangte mit Hilfe billig aufgekaufter Forderungen hohe Summen von seiner früheren Mandantin, die er gegen ihre Forderungen aufgerechnet haben wollte.

Mit ihrem jetzigen Rechtsanwalt Karl Krückl zur Seite prozessierte die Frau bis zum Obersten Gerichtshof und bekam dort bescheinigt, daß ihre Forderungen an den früheren Anwalt berechtigt sind. Über die Höhe einigte man sich nach einem weiteren Rechtsgang in einem Generalvergleich, die Frau erhält 370.000 Schilling. Wegen der überlangen Verfahrensdauer wurde die Republik in diesem Fall sogar in Straßburg verurteilt.

von Martha Hakami
OÖN 16. Juli 1998


Land verwarf die Bewilligung für Reihenhausriegel

PETTENBACH. Wiesen, soweit das Auge reicht, nur ein paar locker hingewürfelte Wochenendhäuser. In solcher Lage in Pettenbach sollen Reihenhäuser entstehen. Wegen gravierender Mängel wurde das Projekt jetzt an den Start zurückverwiesen.

Bürgermeister und Gemeinderat hatten den Bau von vier Reihenhäusern am Magdalenaberg in Pettenbach bereits bewilligt. Bauwerberin ist eine Grundstücksbesitzerin aus Molln, die das Areal vor rund fünf Jahren erworben hat.

Nun hat das Land dem Projekt vorerst eine Absage erteilt und ist damit der “Vorstellung” der ansässigen Einfamilienhausbesitzer gefolgt.

Beispielsweise ließe sich aus den Einreichplänen mangels entsprechender Bezugspunkte nicht einmal schließen, wie hoch die Gebäude von den angrenzenden Grundstücken aus erscheinen würden. Schon dabei wären mit dem Bewilligungsbescheid Rechte der Nachbarn verletzt worden. Auch weitere Einwendungen müßten im fortgesetzten Verfahren berücksichtigt werden. So haben die Anrainer bemängelt, daß die Abwasserfrage für den Reihenhausriegel alles andere als geklärt ist. Da keine Kanalisation vorhanden ist, müßten die Abwässer in Senkgruben gesammelt werden, entsprechende Immissionen werden befürchtet.

Für Karl Krückl, den Anwalt der Nachbarn, ist es unverständlich, daß das Projekt im ersten Durchgang grünes Licht vom Naturschutz erhielt. Er hält den geplanten Bau im übrigen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wegen unverhältnismäßig hoher Aufschließungskosten für unzulässig: Sollte je ein ordentlicher Kanal verlegt werden, wären wegen der Höhenlage Pumpwerke erforderlich. Nach der Aufhebung des Bescheides muß die Gemeinde Pettenbach jetzt neuerlich entscheiden.

VON MARTHA HAKAMI
OÖN 25. November 1997


Beweissicherung nach Unfall

Statistisch gesehen hat jeder Autolenker einmal innerhalb von zehn Jahren einen Unfall. Spurensicherung in Form von Fotos kann dabei unbezahlbar sein, sagt der Linzer Anwalt Karl Krückl. Weil die Exekutive bei bloßen Sachschadenunfällen nur ein kurzes Protokoll, aber keinen genauen Sachverhalt aufnehme, müsse man im Streitfall den Unfallhergang genau belegen können. “Ein günstiger Fotoapparat für 150 oder 200 Schilling im Handschuhfach rentiert sich allemal”, meint Krückl.

OÖN 15. November 1997


Drohung war “blöder Witz”

ANSFELDEN. Jener Kunde, der, wie berichtet, in einem Ansfeldner Bekleidungsmarkt gedroht hatte, zu schießen, wenn seine Hosen nicht termingerecht gekürzt würden, wurde gestern in Linz vom Verdacht der schweren Nötigung freigesprochen und aus der U-Haft entlassen. Das alles sei ein blöder Witz gewesen, hatte sich der unbescholtene Familienvater vor Gericht verantwortet. “Sogar der Staatsanwalt schloß das nicht aus. Das Urteil ist rechtskräftig”, erklärte der Linzer Rechtsanwalt Karl Krückl, der den Mann vertrat.

OÖN 10. Mai 1997


Drohung war “blöder Witz”

ANSFELDEN. Jener Kunde, der, wie berichtet, in einem Ansfeldner Bekleidungsmarkt gedroht hatte, zu schießen, wenn seine Hosen nicht termingerecht gekürzt würden, wurde gestern in Linz vom Verdacht der schweren Nötigung freigesprochen und aus der U-Haft entlassen. Das alles sei ein blöder Witz gewesen, hatte sich der unbescholtene Familienvater vor Gericht verantwortet. “Sogar der Staatsanwalt schloß das nicht aus. Das Urteil ist rechtskräftig”, erklärte der Linzer Rechtsanwalt Karl Krückl, der den Mann vertrat.

OÖN 10. Mai 1997


Rutschige Gehsteige und die finanziellen Folgen

Wege und Straßen in einem schlechten Zustand oder gar vereist, können nicht nur Fußgänger oder Autofahrer ins Schleudern bringen, sondern in finanzieller Hinsicht auch die für den schlechten Zustand Verantwortlichen.

So trifft die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten die Pflicht, Gehsteige und Gehwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen, entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis gestreut zu halten. Von dieser Verpflichtung sind nur Gehsteige und Gehwege ausgenommen, die mehr als drei Meter von der Liegenschaft entfernt sind oder entlang von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften laufen. Ist kein Gehsteig oder Gehweg errichtet, ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen.

Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes ist sogar das Streuen in kurzen Intervallen dem Eigentümer zuzumuten.

Kommt auf einer zu betreuenden Fläche wegen fehlender Betreuung jemand zu Sturz und verletzt sich, hat der säumige Liegenschaftseigentümer nicht nur Schmerzensgeld zu bezahlen, sondern auch zum Beispiel den Sozialversicherungsträgern die Heilbehandlungskosten zu ersetzen.

Unabhängig von diesen Anrainerpflichten trifft etwa einem Unternehmer gegenüber einem Geschäftspartner die vorvertragliche Pflicht für die Sicherung des Geschäftslokales und gegebenenfalls der Zugangswege.

Doch auch für Straßen und Wege im Freilandgebiet haftet deren Halter (Gemeinde, Republik, aber auch Private). Sie können zum Schadenersatz aber nur dann herangezogen werden, wenn sie grob fahrlässig handeln, worunter eine auffallende Sorglosigkeit zu verstehen ist. Dazu hat der Oberste Gerichtshof unter anderem ausgesprochen, daß bei andauerndem Schneefall oder sich ständig erneuerndem Glatteis dann keine Streupflicht besteht, wenn die Betreuung mangels Wirkung für die Verkehrssicherheit praktisch nutzlos bleiben muß.

Mit der Sandstreuung ist sonst an exponierten Stellen wie Steigungen oder Bergkuppen zu beginnen. Einer kleinen Landgemeinde kann es nicht als grobes Verschulden angelastet werden, wenn sie nicht über Streugeräte und Bedienungspersonal verfügt, die eine durchgehende Bestreuung des gesamten Gemeindestraßennetzes in kürzester Zeit gewährleisten.

Rechtsanwalt Dr. Karl Krückl, Linz ;”Ihr gutes Recht” im Internet: http://www.OON.at/OOEN/

OÖN 20. Jänner 1997


Gemeinde toleriert seit Jahren widerrechtliche Betriebsansiedlung
Ortschef: “Was soll ein kleiner Bürgermeister gegen den größten Steuerzahler machen?”

HOFKIRCHEN im Traunkreis. Seit drei Jahren residiert mitten im Grünland ein Stukkateurunternehmen. Mittlerweile hat sich dort auch eine Transportfirma angesiedelt. Der Bürgermeister weiß, daß diese Betriebsansiedlung den Gesetzen widerspricht. Dennoch hat der Ortschef nicht die nötigen Konsequenzen gezogen.

Hofkirchen im Traunkreis ist eine kleine Gemeinde mit 1240 Einwohnern im Bezirk Linz-Land. Stolz sind Hofkirchens Gemeindeväter auf das Stukkateurunternehmen, das sich in der Ortschaft Harmannsdorf angesiedelt hat. Denn die Firma hat mittlerweile 100 Beschäftigte und beschert der Gemeinde entsprechende Steuereinnahmen.

Rechtlich ist diese Betriebsansiedlung jedoch alles andere als einwandfrei. Denn das Bauernhaus, in dem die Stukkateurfirma und mittlerweile auch ein Erdbewegungs- und Fuhrunternehmen residieren, liegt mitten im Grünland. Im Grünland dürfen jedoch nur Landwirtschaften angesiedelt werden. Die Gemeinde wurde wiederholt darauf aufmerksam gemacht. Nach einer Aufsichtsbeschwerde hat sich auch die Landesregierung eingeschaltet, doch geändert hat sich an der Situation nichts.

Die Betriebsansiedlung erfolgte bereits unter dem heuer zurückgetretenen Bürgermeister Johann Zehetner (VP), der zugleich Gemeindesekretär von Hofkirchen war. Schon 1993 wies die Landesregierung Bürgermeister Zehetner darauf hin, daß “die gewerbliche Verwendung der land- und forstwirtschaftlichen Objekte, welche auf im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesenen Flächen situiert sind, nicht zulässig ist”. Dennoch tat die Gemeinde nichts.

Auch der nunmehrige Bürgermeister Walter Hintringer (VP) weiß Bescheid. “Es ist klar, daß die rechtliche Situation gegen die Gemeinde spricht. Aber was soll ein kleiner Bürgermeister gegen den größten Steuerzahler der Gemeinde machen?” klagte der Ortschef im OÖN-Gespräch. Laut Hintringer gebe es nur zwei Möglichkeiten: den größten Steuerzahler “verjagen” oder nachträglich umwidmen.

Eine entsprechende Umwidmung wird nun angestrebt. “Eine solche nachträgliche Umwidmung widerspricht allerdings der Rechtssprechung”, erläutert der Linzer Rechtsanwalt Karl Krückl, der einen Anrainer des Firmensitzes vertritt und den Ex-Bürgermeister wegen Amtsmißbrauchs angezeigt hat.

Von Erhard Gstöttner
OÖN 22. August 1996


Früherer AKH-Techniker wehrt Vorwürfe ab

LINZ. Als Nachtrag zum Prozeß gegen die frühere AKH-Führung begann gestern das Verfahren gegen den ehemaligen technischen Betriebsleiter des Linzer Stadtspitals. Dem 36jährigen werden von Staatsanwalt Rainer Schopper Geschenkannahme und Untreuedelikte vorgeworfen: Beim Neubau des AKH hätte der Technik-Verantwortliche gewisse Firmen bevorzugt bzw. auf beschränkte Ausschreibungen verzichtet, dafür seien ihm Materialien für seinen privaten Hausbau gratis geliefert worden, für Installationen aller Art, Kellerausbau, Sauna und anderes hätte er stillschweigend eben keine Rechnungen erhalten, als Gegenleistung für sein Wohlwollen bei den AKH-Aufträgen.

Das sei aus der Luft gegriffen, erklärte derAngeklagte gestern vor Richter Erich Jahn die Vorwürfe. Er hätte erstens bei der Auftragsvergabe keine Vorschriften verletzt, zweitens hätte er bei seinem Hausbau mit den Firmen nur sehr lange Zahlungsfristen vereinbart und nur deshalb erst viel später dann die Rechnungen erhalten und inzwischen auch bezahlt. Sein Verteidiger Karl Krückl liest aus der alten Vergabeordnung des Magistrats Linz heraus, daß der gewählte Modus der Auftragsvergabe erlaubt war.

Das Geständnis bei der ersten Einvernahme bei der Polizei hätte er nur abgelegt, weil er nervlich am Ende gewesen sei und geglaubt habe, er könnte dann endlich heimgehen, so der Angeklagte. Der Prozeß wurde vertagt.

OÖN 27. April 1996


Erste Freisprüche im größten Wirtschaftsstrafprozeß der Zweiten Republik
Die Pyhrnautobahnanklage beginnt zu fallen

Vom Landesgericht Innsbruck wurden Freitag nachmittags die ersten Angeklagten im Verfahren wegen des angeblich größten Bauskandals der Zweiten Republik freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Beamten der Oberösterreichischen Landesregierung, Ing. D. (Verteidiger Dr. Karl Krückl), sowie Hofrat Dipl.-Ing. Konrad Tinkler und Ing. Gerhard Wasicek, Prokurist der Fa. H., falsche Abrechnungen beim Felsabtrag mit einem Schaden von mehr als S 6,000.000,– vorgeworfen.

Ing. D. konnte während des Prozesses u. a. Lichtbilder vorlegen, die während der vom Staatsanwalt bestrittenen Sprengungen aufgenommen wurden und deren Vornahme daher eindeutig bewiesen. Verteidiger Dr. Krückl wiederum zeigte an Hand der bereits seit Jahren im Akt erliegenden Original-Ausmaßblätter die Richtigkeit der von Ing. D. vorgenommenen Berechnungen auf.

Damit stellte sich aber klar heraus, daß die Vorwürfe gegen Ing. D. und die Fa. H. völlig haltlos waren und mußte letztendlich der gerichtliche Sachverständige Dipl.-Ing. Rollwagen das korrekte Vorgehen der Beamten der Bauaufsicht im Baulos 4 bestätigen. Ausdrücklich gab der Sachverständige am Freitag zu Protokoll, daß der Pyhrnautobahn AG und dem Land Oberösterreich zweifelsfrei kein Schaden zugefügt wurde.

Als logische Konsequenz trat daher der Staatsanwalt von der Anklage zurück und erging sofort ein Freispruch, der wegen des abgegebenen Rechtsmittelverzichts des Staatsanwaltes bereits rechtskräftig ist.

Vom Vorwurf der angeblich “wunderbaren Felsvermehrung” im Baulos 4 der Pyhrnautobahn bleibt daher nichts übrig. Das Verfahren hat gezeigt, daß der vermessene und abgerechnete Fels im Baulos 4 tatsächlich vorhanden war, jedoch im vorhandenen Ausmaß nicht in der Ausschreibung aufschien; dies wohl deshalb, da geologische Probebohrungen immer Nadelstichcharakter haben und keine 100%ig verläßliche Aussage über den Untergrund zulassen. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und den Erkundungen weder das Land Oberösterreich noch die Firma H. betraut waren.

Pressemitteilung 22. Jänner 1996


Auto in Neapel gestohlen – Versicherung zahlt nicht

WIEN. “Es entspricht der Lebenserfahrung, daß Fahrzeugdiebstahl in Neapel an der Tagesordnung ist”, also sprach der Oberste Gerichtshof und erkannte einem Autofahrer den Versicherungsschutz ab: Dem Innsbrucker war sein vor einem Hotel in Neapel geparktes Nobel-Cabrio gestohlen worden: Hätte er es doch auf einem bewachten Parkplatz abgestellt, befand das Höchstgericht – eine für Auslandstouristen bedeutsame Entscheidung, für die es auch schon Vorläufer gibt.

Der Innsbrucker hatte ohnehin alle Mühe gehabt, eine Versicherung zu finden, die bereit war, sein Mercedes-280-SL-Cabrio mit Goldverdeck und spezieller Liebhaberausstattung nach Oldtimerart zu übernehmen, denn das gute Stück im Wert von etwa 600.000 Schilling wurde als äußerst diebstahlgefährdet eingestuft.

Als es dann in Neapel passierte, nützten weder elektronische Wegfahrsperre noch später die Kaskoversicherung. Es wurde nicht bezahlt. Der Oberste Gerichtshof gab der Versicherung recht, dem Autofahrer wurde grobe Fahrlässigkeit angelastet: Ein auffälliges Luxusauto auf einem unbewachten Parkplatz in Neapel, da dürfte man sich nicht wundern, wenn es gestohlen würde. Er hätte den bewachten Parkplatz hinter dem Hotel benützen können.

“Daß die eingeschaltete Diebstahlsicherung keinen ausreichenden Schutz gegen ein Entfernen des Fahrzeugs bietet, wird alleine durch die Tatsache der ungehinderten Entfernung des Pkw vom Parkplatz bewiesen”, schoben die Höchstrichter auch zusätzliche Vorkehrungen als nichtig beiseite.

“Mulmig muß einem da schon werden”, so Verkehrsjurist Hugo Haupfleisch vom ÖAMTC, “es wird mehr als bisher um die Versicherungsleistung gestritten werden, die Latte wird gesenkt. Und das Argument, daß Fahrzeugdiebstähle an der Tagesordnung sind, läßt sich ja auch auf die Tschechei, die Slowakei usw. ausdehnen …” Die Versicherungen würden sich ganz gewiß an solche Urteile klammern.

Es handelt sich übrigens nicht um das erste Urteil dieser Art: “Schon längere Zeit zieht sich als roter Faden durch die Rechtsprechung, daß man in bestimmten Gegenden, besonders in Italien, Schaden als eigene Fahrlässligkeit angerechnet bekommt”, verweist der Linzer Anwalt Karl Krückl auf vorhergegangene Entscheidungen: “Es sei denn, man kann nachweisen, daß man alle nur erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten hat.”

So mußte schon 1992 ein Spediteur der Versicherung des Kunden den Schaden ersetzen, der bei einem Raubüberfall auf einen seiner Fahrer – ebenfalls bei Neapel – entstanden war. Räuber waren durch die unversperrte Beifahrertür in den Lastwagen gelangt, hatten den Fahrer bedroht und eine Ladung Jeansstoffe erbeutet. Auch damals hieß es im Urteil: “Diebstähle und Raubüberfälle sind zumindest im südlichen Bereich Italiens, insbesondere im Raum Neapel, geradezu alltägliche und deshalb keine außergewöhnlichen Ereignisse.”

OÖN 3. November 1994


Wo ein Kläger, da ein Richter

860.000 Streitsachen werden jährlich von den Zivilgerichten in Österreich bearbeitet

Täglich wird vor Österreichs Zivilrichtern um Millionen gestritten, um wirkliche oder vermeintliche Rechte prozessiert. 773.000 Streitsachen fielen im Vorjahr allein bei den Bezirksgerichten neu an, bei einem Zehntel davon kam es zu Prozessen: Von diesen wiederum endeten 46.000 mit einem Vergleich und 30.000 mit einem Urteil. Den Löwenanteil von rund 700.000 Fällen machten die vorerst reibungslosen Mahnsachen aus, die sich per Post abwickeln lassen, später aber vielleicht zu Exekutionsfällen werden. Dazu kommen noch jährlich rund 90.000 “größere” Zivilfälle bei den Landesgerichten – davon 40.000 Prozesse mit 17.000 Urteilen. Zusammen ergibt das 860.000 Streitfälle, von denen rund 50.000 bis zum bitteren Urteil durchgekämpft werden.

“Die Gerichte müssen jeder Behauptung nachgehen”, so der Linzer Arbeits- und Berufungsrichter Walter Engelberger, “einer Klage sieht man ja nicht auf den ersten Blick an, was dabei herauskommen wird.”

Da war zum Beispiel der skurrile Fall zweier Grundbesitzer, der bis in die zweite Instanz ausgefochten wurde: A kann von der Straße aus nur über den Boden seines Nachbarn B zu seiner dahinterliegenden Parzelle gelangen und besitzt auch das Durchfahrtsrecht. Im Lauf der Jahre war B aber dazu übergegangen, das Fahrtrecht des anderen zu torpedieren: So ließ er bei Wohnhaus und Gartenhaus, zwischen denen A hindurchmußte, die Türen sperrangelweit offenstehen, um die Durchfahrt zu blockieren. Wenn A dann zwangsläufig sein Fahrzeug anhielt, um die Türen zu schließen, ließ B den Nachbarn wissen, er dürfe wohl über das Grundstück drüberfahren, von Anhalten sei in dem Recht aber keine Rede . . .

“Schikanöse Rechtsausübung” befand der Berufungssenat und ließ B mit seinem Türtrick abblitzen. Nun hat A zwar wieder sein verbrieftes Fahrtrecht, aber die Stimmung unter den beiden Nachbarn hat sich wohl kaum gebessert.

“Hinter Kleinigkeiten steckt meist ein tieferer Konflikt”, meint Engelberger. “Wenn etwa das Niederreißen einer Zwischenwand eingeklagt wird, die jahrelang niemanden gestört hat, ist es zum Greifen, daß sich etwas abgespielt hat, was vor Gericht gar nicht zur Sprache kommt.”

Da werden keine Geometerkosten gescheut, um festzustellen, ob eine Gartenmauer fünf Zentimeter über die Grundgrenze in eine Brennessel-Wildnis ragt oder nicht – früher wurde sowas vom Bürgermeister per Autorität und Handschlag geregelt. Da wird auf “Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes” geklagt, wenn ein Seegrund-Mitbenützer, dem man ohnehin nicht grün ist, die guten alten Holz-Gartenmöbel, ohne zu fragen, durch eine Plastikgarnitur ersetzt hat: In diesem Fall ging die Klage durch, weil vorher vertraglich vereinbart worden war, daß Veränderungen auf der Seewiese nur einvernehmlich vorzunehmen sind. Die Richter entschieden, es müßten wieder Holzmöbel beschafft werden, den alten halbwegs ebenbürtig.

Engelberger sieht seine Aufgabe als möglichst kreativer “Friedensrichter” und findet es bedrückend, wenn Menschen ohne eine solche Schaltstelle nicht mehr miteinander reden können: “Eine Gesellschaft, die verlernt, ihre Konflikte großteils unter sich zu lösen, wäre nicht existenzfähig.” Jeder Richterspruch sei doch eine Entmündigung der Streitteile: “Auch wenn alle vor Gericht noch die Möglichkeit haben, an einer Lösung mitzuwirken, entscheidet dann halt doch ein Dritter, der beim Anlaßfall nicht dabei war.” Ist das Gericht aber einmal eingeschaltet, ist es immerhin befriedigend, wenn “gestalterische” Lösungen gefunden werden, ehe die Kosten ausufern.

Mehr als die Hälfte der Streitfälle kann immerhin doch in der ersten Instanz mit einem Vergleich beendet werden. Gutachten ziehen Prozesse in die Länge Um hohe Summen geht es manchmal bei Prozessen um Baumängel an Häusern, Hallen, Industriegebäuden. Richterin Viktoria Enzenhofer, ebenfalls Landesgericht Linz, gewinnt scheinbar trockener Materie juristisch Reizvolles ab und stiefelt ganz gern auf Baustellen herum. Auch bei einem Prozeß nach einem Rodelunfall hat sie darauf bestanden, die Unglücksstrecke persönlich zu testen.

“Ich verstehe, daß man beginnt zu streiten”, so ihr Standpunkt, “die Frage ist, ob man so lange streiten muß.” Daß es Jahre dauern kann, liegt einerseits am Personalmangel bei den Gerichten (“Zwei Drittel der Urteile diktiere ich an den Wochenenden zu Hause, sonst käme ich überhaupt nicht nach”), andererseits an den Umständen der Beweisaufnahme: Wenn man bei Bauverfahren oder bei Zivilprozessen um ärztliche Kunstfehler Gutachten und immer neue Gutachten braucht und es vorkommt, daß der Akt zwei Jahre allein bei einem Sachverständigen liegt . . .

“Es gibt Akten mit sechs Gutachtern, wenn zum Beispiel bei einem Bau alles bemängelt wird, vom Estrich bis zum Aufzugsgeräusch.” Es mehren sich übrigens die Prozesse zwischen Firmen um neue, aber nicht funktionierende Computeranlagen.

Manchmal wird nur deshalb so sorglos drauflosprozessiert, weil Parteien durch Verfahrenshilfe oder Rechtsschutzversicherung keinen Kostendruck spüren. Und ganz allgemein macht sich eine sinkende Vergleichsbereitschaft bemerkbar, etwa bei Unfallprozessen, so Enzenhofer: “Früher gab es Tage, an denen man drei, vier Vergleiche erreichte. Jetzt muß man froh sein, wenn man nur einen Fall vergleicht.” “Viele Urteile treffen die Lebenswahrheit nicht”

Bei den Bezirksgerichten fallen seit dem Vorjahr alle Zivilprozesse mit einem Streitwert bis zu 100.000 Schilling an, aber auch alle “Bestandsachen”, etwa Mietstreitigkeiten, bei denen es nach oben keine Grenze gibt: So verhandelt Bezirksrichterin Renate Kammerlander zum Beispiel den Millionenprozeß um die Renovierung des Linzer Lulatschs “Lentia 2000″.

Tägliches Brot ist das aber nicht. Das besteht schon eher aus Ratenvergleichen – wenn etwa Versicherungsnehmer in finanziellen Engpässen ihre Prämien nicht mehr bezahlen können.

Besonders strapaziert wird das Gerechtigkeitsempfinden bei Prozessen um die Kündigung von Mietern wegen “unleidlichen Verhaltens”: “Da sind sämtliche Hausparteien als Zeugen zu hören – in zwei Lager gespalten.”

Renate Kammerlander verkündet ihre Entscheidungen mit der relativierenden Einleitung: “Ich nehme folgenden Sachverhalt für wahr an . . . ” Denn ihr ist klar, “daß viele Urteile die Lebenswahrheit nicht treffen”. Der Richter hat schließlich alle Informationen nur aus zweiter Hand. Lohnforderung für Murks abgewiesen.

Für unzweifelhaft berechtigt hielt sie allerdings kürzlich den Einspruch eines Installateurmeisters gegen die Lohnforderung einer Personalleasingfirma, die ihm für einen dringenden Auftrag zwei angeblich versierte Leute geschickt hatte. Die zwei Aushelfer entpuppten sich aber als Kranführer und ein weiterer Laie, die die verlangte Gastherme völlig verkehrt einbauten. In einem Gratis- Wochenendeinsatz mußte der Meister hinterher sämtliche “Installationen” wieder herausreißen und das mißlungene Werk ausbügeln. Die Leihfirma, die trotzdem die Lohnkosten für den Murks einklagte, holte sich bei Gericht eine Abfuhr.

Gerald Habersack, Bezirksrichter in Enns und Steyr, wies eine kuriose Besitzstörungsklage der “Ennshafen Betriebsgesellschaft” gegen einen Sägewerksbesitzer ab, der plötzlich unter dem Titel eines “Ländenrechts” einen Schilling pro Tonne Holz bezahlen sollte, die er von den Schiffen löschte und über eine kleine Ennshafen- Straße befördern mußte. Das Gericht stellte fest, es handle sich um einen internationalen Hafen, jeder dürfe hier laden und löschen, ohne eine Sondermaut für irgendeine Straße oder “Lände” zu entrichten. Schon gar nicht könnte die widmungsgemäße Benützung eines Hafens als Besitzstörung ausgelegt werden. Das Urteil “hielt” auch in zweiter Instanz. Mehr Arbeit für Arbeitsgerichte.

Der Arbeitsanfall bei den Arbeitsgerichten ist konjunkturabhängig. In härteren Zeiten wird mehr entlassen und mehr gestritten. Seit Anfang 1992 haben es Arbeitnehmer in Österreich aber auch leichter, vor Gericht zu gehen: Damals nahm die Arbeiterkammer die allgemeine Rechtsvertretung auf. Seither sind die Gerichtsfälle um etwa 20 Prozent angestiegen. Bundesweit landen jährlich rund 18.000 arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor Gericht. Allerdings ist hier die Kompromißbereitschaft größer als in anderen Sparten: In nur etwa 7000 Fällen kommt es zu einer Verhandlung, davon muß ein Fünftel bis ein Drittel durch Streiturteil erledigt werden, ansonsten einigt man sich vorher. Einvernehmlich – oder nicht?

Unter die 773.000 bezirksgerichtlichen Streitsachen aus dem Vorjahr fallen auch die 13.400 einvernehmlichen Scheidungen – bei denen ja eigentlich nicht gestritten wird und die 85 Prozent aller Scheidungen ausmachen. Allerdings kommt das dicke Ende manchmal erst nachträglich. Der Linzer Rechtsanwalt Karl Krückl: “Der Frust, der bei der Scheidung unter den Teppich gekehrt bleibt, damit sie rasch über die Bühne geht, wird hinterher oft in erbitterten Pflegschaftsstreitigkeiten auf dem Rücken der Kinder ausgetobt.” Extrem alltäglich Palaver mit den Anwälten: In seinem kürzlich im ORF ausgestrahlten Film “Der exekutierte Mensch” hat der Linzer Richter und Autor Harald Mini Szenen, die das Leben so schreibt, zu einem Extrembeispiel destilliert: Wegen eines Kratzers in einem neuen Schrank verweigert der Käufer dem Möbelhändler die Bezahlung, läßt sich klagen und prozessiert sich in den Untergang. Den Richter spielt Harald Mini selbst.

OÖN 23. Februar 1994


Warum ein Baby sterben mußte
Eltern verweigerten Bluttransfusion, Ärzte gehorchten.

Der Tod des kleinen Simon beweg Österreich. Aus religiösen Gründen hatten Simons Eltern, die “Zeugen Jehovas” Walter und Gisela H., eine Bluttransfusion an dem Neugeborenen abgelehnt. Und die Ärzte akzeptierten den Wunsch der Eltern. Simon starb vergangenen Samstag hilflos in der Linzer Kinderklinik im Alter von elf Tagen. Unterlassene Hilfeleistung? Oder ein “legales” religiöses Menschenopfer? Der Linzer leitende Staatsanwalt Siegfried Sittenthaler: “Wir ermitteln sowohl gegen die Eltern als auch gegen die behandelnde Ärztin.” Die Obduktion ergab Dienstag nachmittag, daß eine Bluttransfusioin das Baby hätte retten können. ÖVP-Justizsprecher Michael Graff findet es denn auch “unfaßbar”, daß die behandelnde Ärztin sich nicht über die Weigerung der Eltern hinweggesetzt hat, um das Leben des Kindes zu retten. Graff gegenüber NEWS: “Auf den Eltern herumzuhacken hat wenig Sinn. Die sind irregeleitet und objektiv voll daneben. Aber die Ärztin hätte handeln müssen.”

Ärztekammerpräsident Michael Neumann sieht das völlig anders: Die Frage nach dem Pflegschaftsgericht hätte sich gar nicht gestellt, weil man bei Simon eine Alternativ-Therapie mit Immunglobulin angewendet hat, die weltweit anerkannt ist und in Österreich bisher zwölfmal erfolgreich angewendet wurde: “Diese Therapie wurde eigens für Menschen entwickelt, die, aus welchen Gründen auch immer Bluttransfusion ablehnen. Auch im vorliegenden Fall hat die Therapie zunächst gegriffen. Das Kind ist aber leider in einem herzinfarktähnlichen Zustand gestorben.” Jetzt gelte es nachzuweisen, daß die Alternativtherapie in ihren Erfolgsaussichten der Bluttransfusion gleichzusetzen ist. Gelingt das nicht, schaut es für die Mediziner schlecht aus: Sie sind nämlich verpflichtet, die Therapie mit den größten Heilchancen einzusetzen.

Die behandelnde Ärztin Gabriele W. darf keine Stellungnahme abgeben. Aus der Kinderklinik sickerte dennoch durch, daß sich die Frage nach dem Pflegschaftsgericht sehr wohl gestellt habe und die Alternativtherapie erst in zweiter Wahl zum Zug gekommen sei. Man habe ja schließlich auf die Eltern eingeredet und, als alles nichts half, einen Revers unterschreiben lassen. Man habe nach Weisung der Hausleitung den Wünschen der Eltern entsprechen müssen.

“Der tragische Fall ist eine unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge”, meint der Grazer “Sektenanwalt” Peter Steinbauer. Der Linzer Jurist Karl Krückl hält gar einen “Mord durch Unterlassung” für rechtlich denkbar.

NEWS 16. September 1993


“Eltern haben kein Recht, Kinder sterben zu lassen”
Ansinnen der “Zeugen Jehovas” ohne rechtliche Deckung

LINZ. Eltern dürfen nicht über Leben und Tod ihrer Kinder entscheiden: Im Zweifelsfall gilt immer das Leben als höchstes Gut, Ärzte sind verpflichtet, sich zum Wohl des Kindes über obskure Weltanschauungen von Eltern hinwegzusetzen. Diese Gesetzeslage ist vielen Ärzten nicht bekannt, und so kommt es immer wieder zu schweren Gewissenskonflikten für die Mediziner, wenn Eltern aus Unvernunft eine Behandlung ablehnen. Der Tod des “Rhesus-Babys” Simon, dessen Eltern als Mitglieder der “Zeugen Jehovas” aus Glaubensgründen die Verabreichung von Blutkonserven ablehnten, setzte eine heiße Diskussion unter Ärzten in Gang.

Wie berichtet, war das zehn Tage alte Kind am Samstag in der Linzer Kinderklinik verstorben. Erhöhte Gelbsuchtwerte und Blutarmut hätten eine Therapie mit Blutkonserven erfordert. Die Eltern hatten den Chef der Landeskinderklinik, Primar Leonhard Hohenauer, aber schon vor der Entbindung darauf hingewiesen, daß Verabreichung von Blut nach ihrer Weltanschauung nicht in Frage komme.

“Uns ist seit jeher eingetrichtert worden, den Willen der Eltern zu respektieren”, berichtete gestern einer der Kinderärzte über die im Haus geltende Parole. Und in diesem Sinne sicherte der Chef auch dem Ehepaar H. zu, eine Ersatztherapie mit Immunglobulinen, Fototherapie und blutbildenden Mitteln anzuwenden, die in zwei gleichgelagerten Fällen schon funktioniert hatte.

Auch Baby Simon sprach anfangs gut darauf an. Vor wenigen Tagen verschlechterte sich jedoch sein Zustand dramatisch. Im Spital ließ sich die Medizinerin, die das Kind betreute, von den Eltern einen Revers unterschreiben, wonach ohne Blutkonserven mit einem tödlichen Ausgang zu rechnen sei. Im übrigen hielt sie sich an die Direktive, sich nicht über den Willen der Eltern hinwegzusetzen: “Ich weiß nicht, was ich nach meiner eigenen Entscheidung getan hätte”, meinte die sichtlich mitgenommene junge Ärztin gestern zu den OÖN.

Vermutlich in Unkenntnis darüber, daß die Gesetzeslage in akuten Fällen immer nur das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellt, haben viele Ärzte offenbar unnötige Probleme mit dem Recht der Eltern auf Verweigerung einer Behandlung.

Im Linzer Unfallkrankenhaus, wo man es durchwegs mit Notfällen zu tun hat und in Minutenschnelle Entscheidungen treffen muß, zerbricht man sich über die “Zeugen Jehovas” allerdings schon längst nicht mehr den Kopf: Keine Probleme im Unfallkrankenhaus.

Im Falle von Kindern läßt sich der Chef, Primar Georg Kukla, mit einem Anruf beim Journalrichter sofort die Vormundschaft übertragen und nimmt dann alle ärztlichen Maßnahmen vor, die er für nötig hält. Damit konnte er einmal dem vierjährigen Sohn einer “Zeugen-Jehova”- Familie das Leben retten, zunächst gegen den Willen der Eltern. “Ich habe dem Paar sogar angeboten, den Buben zu adoptieren, falls sie nun nichts mehr von ihm wissen wollten”, berichtet er. “Tags darauf kamen sie ihr Kind besuchen und berichteten mir, sie seien aus ihrer Glaubensgemeinschaft ausgetreten . . .” Wünsche erwachsener Patienten werden aber geachtet: So mußte Kukla erst am Wochenende den Willen eines 19jährigen schwerstverletzten Motorradfahrers akzeptieren, der als “Zeuge Jehova” kein Blut verabreicht haben wollte: Der Mühlviertler starb.

Die Skrupel der Ärzte in bezug auf Kinder wären aber völlig überflüssig, so der Linzer Anwalt Karl Krückl: Aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Krankenanstaltengesetz ergibt sich, daß Eltern nicht grundlos eine Heilbehandlung ablehnen und damit das Wohl des Kindes gefährden dürften. Diskussionen könnte es höchstens über die Wahl unter mehreren möglichen Heilmethoden oder bei einem extrem hohen Operationsrisiko geben. Keinesfalls aber bestehe ein Recht der Eltern, ihr Kind aus weltanschaulichen Gründen lieber sterben zu lassen. Nach Ansicht Krückls ist bei Gefahr im Verzug nicht einmal die Rückversicherung durch einen Gerichtsbeschluß notwendig. Im äußersten Fall könne uneinsichtigen Eltern sogar eine Anklage wegen “Mord durch Unterlassung” drohen, ähnlich wie wenn sie ihr Kind verhungern ließen.

OÖN 14. September 1993


Nach dem Tod waren S 815.000 weg
Testament brachte Familie vor Gericht

Wegen Veruntreuung stehen Ehrentraud (63) und ihr Sohn Günther D. (35) vor Gericht, weil sie sich aus dem Erbe des Großvaters 815.000 Schilling angeeignet haben. Die Beschuldigten, verteidigt von Dr. Krückl, behaupteten, das Geld bei Lebzeiten erhalten zu haben. Der Prozeß zur Anhörung weiterer Zeugen vertagt.

Der wohlhabende Linzer Franz D. hatte kurz vor seinem Tod an seine Angehörigen eine Million verschenkt.Der Geldsegen lockte den seit 40 Jahren mit dem Vater zerstrittenen ältesten Sohn an. Er versöhnte sich mit dem alten Herrn und schmeichelte ihm ein Testament zu seinen Gunsten ab. Das veranlaßte ihn zwar nicht, am Begräbnis des Vaters teilzunehmen, jedoch an der Verlassenschaftsverhandlung … Dort hatten Ehrentraud und Günther D., die den Greis betreut hatten, im Gegensatz zum – angeblich vom Verstorbenen annullierten – Testament, in dem von 815.000 Schilling die Rede war, erklärt, es sei “gar nix” zu erben gewesen …

Kronen Zeitung 15. August 1992


Versicherung zahlte nicht – Gericht rügte das als “Schikane”
Verletzter Gendarm bekam nach 5 Prozeßjahren nur 20.090 S

LINZ (OÖN-ha). Bei einem dienstlichen Sprungtraining hatte sich der Gendarm Erwin H. (44) aus Losenstein im Jahr 1985 eine Knieverletzung zugezogen, mit seiner Mitwirkung bei der Einsatzgruppe “Kobra” ist es seither vorbei. Während ihm die Beamtenversicherung 20prozentige Invalidität zubilligte, wollte seine private Unfallversicherung zuerst überhaupt nichts zahlen. Nach fast fünf Prozeßjahren bekam er jetzt magere 20.090 Schilling. Da war es auch nur ein schwacher Trost, daß die Versicherung vom Gericht wegen “schikanöser Rechtsausübung” gerügt wurde.

Weil er zumindest bis zu seiner Verletzung beim Weitsprungtraining sehr viel Sport trieb, hatte sich der Beamte privat bei der “Interunfall” versichert, von der er sich eine Entschädigung von 81.000 Schilling erwartete. Ein Sachverständiger der Assekuranz meinte aber, der Fehltritt beim Springen sei höchstens eine “Gelegenheitsursache” und nicht der wirkliche Grund für die Beschwerden, und für dergleichen sei die Versicherung nicht zuständig.

Erwin H. reichte also durch seinen Anwalt Karl Krückl eine Klage ein. Während der Beamte, der jetzt bei einem Gendarmerieposten Dienst versieht, von der Pflichtversicherung längst ein Unfallrente erhält, konnte der Streit mit der privaten Versicherung erst nach zwei Rechtsgängen und sechs Jahre nach dem Vorfall durch ein Urteil des Landesgerichts beendet werden.

Sowohl den Richter aus auch Anwalt Krückl wurmte dabei besonders die am letzten Verhandlungstag nach so vielen Jahren von Versicherungsseite erstmals erhobene Behauptung, die Ansprüche seien damals ja gar nicht rechtzeitig innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall angemeldet worden. Dieser durch nichts belegte “Knalleffekt” ging allerdings nach hinten los, denn das Gericht nahm ihn der Versicherung sehr übel. Abgesehen davon, daß der Kläger die Voraussetzungen erfüllt hätte, könnte so ein Einwand nach so langer Zeit, selbst wenn er richtig wäre, nur als “schikanöse Rechtsausübung” gewertet werden, die nicht geduldet werden dürfe.

Auf Grund der Gutachten konnte das Gericht dem Kläger gerade noch die erwähnte einmalige Zahlung von 20.090 Schilling zusprechen, denn der Sachverständige in diesem Verfahren hatte nur eine dreiprozentige Invalidität errechnet.

OÖN 7. Dezember 1991


Prozeß wegen Gemeingefährdung in Linz:
“Witzbold” entfernte fünf Kanaldeckel!

Nicht auszudenken, was passieren hätte können, hätten nicht Funkstreifenbeamte in der Nacht des 20. April fünf auf der Auwiesnerstraße, bzw. den Tramwayschienen liegende Kanaldeckel wieder auf ihren Platz gebracht. Der betrunkene Elektriker Alfred L. (28) aus Linz hatte sie ausgehoben, ehe er als Wirtshausstänkerer in der Ausnüchterungszelle landete …

Obwohl zu Hause eine kranke Frau und ein krankes Kind auf ihn warteten, ging L. auf Zechtour. Mit drei Freunden randalierte er in einem Gasthaus derart, daß die Polizei gerufen wurde. Nachdem er die Beamten als “Kasperln” tituliert hatte, sollte der Betrunkene verhaftet werden, was L. “nicht interessierte”. Bei seinem Widerstand verletzte er einen Beamten, ließ sich fallen, mimte den Epileptiker und wurde von der Rettung (!) ins AKH gebracht. Erst nachdem er die Ärzte gröblichst beschimpft hatte, landete er in der Ausnüchterungszelle.

Wegen “Verbrechens der Gemeingefährdung” vor dem Linzer Richter Dr. Wimbauer, verantwortete sich L. mit alkoholbedingten Erinnerungslücken. Verteidiger Dr. Krückl will überprüfen lassen, ob fehlende Kanaldeckel überhaupt eine Gemeingefahr darstellen; der Prozeß wurde vertagt.

Kronen Zeitung 10. Oktober 1991


3 Jahre Haft: Autodieb bevorzugte Luxuswagen

Vermutlich auf Bestellung jugoslawischer Kunden stahl eine Autodiebsbande Luxuswagen gleich en gros. Nach der Verhaftung des 21jährigen Thomas Reininger aus Wels (OÖ) fand die Polizei in Graz einen Audi 100 Turbo, einen Porsche 911, einen BMW 635 und einen Jaguar, ausgestattet mit ebenfalls gestohlenen Kennzeichen. Reininger (Verteidiger Dr. Krückl) wurde in Linz wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu 3 Jahren Haft verurteilt.

Bandenchef Markus Pfeiffer (29) aber, gegen den ein internationaler Haftbefehl läuft, konnte der Linzer Polizei nach einer wilden Verfolgungsjagd entkommen. Er ist bewaffnet und mit einem weißen Bianchi vermutlich zwischen Wien, dem Burgenland und Ungarn unterwegs. Die Polizei bittet um Hinweise (0732/28 03-22 33) oder an jede Sicherheitsdienststelle.

Kronen Zeitung 23. Juli 1991


Nach Unfall mit Rettungswagen: Sanitätern steht Schmerzensgeld zu
OGH-Urteil mit Beispielswirkung für alle Mitarbeiter von “Eingreiftrupps”

LINZ/WIEN. Mit einer juristischen Spitzfindigkeit wollte sich eine Versicherungsgesellschaft nach einem Rettungswagen-Unfall Schmerzensgeld und Verdienstentgang für die verletzten ehrenamtlichen Sanitäterinnen ersparen. Eine Rotkreuzhelferin führte einen Musterprozeß bis zum Obersten Gerichtshof und bekam in allen Instanzen recht. Bisher gab es dazu keine Judikatur. Die jetzt vorliegende Entscheidung des Höchstgerichts ist wichtig für alle freiwilligen Einsatzorganisationen von der Bergrettung über Feuerwehr bis zu Strahlenmeßtrupps.

Anlaßfall war eine Karambolage, die ein ebenfalls ehrenamtlicher Rotkreuzfahrer von der Ortsstelle St. Florian im Februar 1989 in Linz verursachte. Dabei wurden die beiden mitfahrenden Sanitäterinnen verletzt. Die Forderung nach Schmerzensgeld und Verdienstentgang der beiden Frauen wurde von der Haftpflichtversicherung des Fahrers allerdings unter Hinweis auf einen Passus des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes zurückgewiesen: Demnach gebührt Dienstnehmern bei Arbeitsunfällen – als solche würden auch Unfälle von Einsatzorganisationen eingestuft – kein Schmerzensgeld, wenn ein sogenannter “Aufseher im Betrieb” schuld daran sei. Als “Aufseher im Betrieb” gilt jede Art von Vorgesetztem oder Weisungsbefugtem. Und als solcher könnte eben auch der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges angesehen werden.

Gegen diese Rechtsansicht ging die betroffene Sanitäterin Ingrid W. aus St. Florian zu Gericht: Sie war bei der Einsatzfahrt Transportführerin gewesen, und der Chauffeur hörte sozusagen auf ihr Kommando. Der Fahrer könnte also unter keinen Umständen als “Aufseher” interpretiert werden, argumentierte der Rechtsanwalt der Klägerin, Karl Krückl. Weiters käme die von der Versicherung aufgegriffene Ausnahmebestimmung von der Haftpflicht schon deshalb nicht zum Tragen, weil im Fall einer ehrenamtlichen Mitarbeit niemand die Stelle eines Dienstgebers einnehme.

Diesem Standpunkt schlossen sich auch die Gerichte an, Berufung und Revision der Versicherung wurden abgewiesen. Im Modellfall Ingrid W. ging es lediglich um 50.000 Schilling, als Folge könnten aber Millionenforderungen aus vergleichbaren Vorfällen auf die Versicherungen zukommen – die Ansprüche bleiben drei Jahre lang aufrecht.

MARTHA HAKAMI
OÖN 26. November 1990


Versetzter Ehekandidat schlug mit Hammer zu

LINZ (OÖN-ha). Es war eine Beziehung, die ihn nervlich komplett überforderte – trotzdem fiel der 29jährige Heinz F. aus allen Wolken, als ihm seine Freundin den Laufpaß gab. Mit einem Hammer bewaffnet, wollte er im vergangenen Aufgust in der Sparkassen-Tiefgarage “Klarheit schaffen” und fügte der 20jährigen Gabriele B. mehrere tiefe Rißquetschwunden am Kopf zu. Die Anklage lautete auf Mordversuch.

“Ich wollte sie ja nur leicht verletzen”, beteuerte F. gestern vor Gericht (Vorsitzender Heribert Mitterhauser), “und war dann auch sehr erleichtert, daß nicht mehr passiert ist.”

Hintergrund war eine rund zwei Jahre bestehende Beziehung, die von Gabis dominierender Mutter bestimmt war: Diese ließ den nach einem Unfall etwas behinderten Angestellten pausenlos spüren, daß sie sich “etwas Besseres” für ihre Tochter gewünscht hätte. Heinz F. (verteidigt von Anwalt Karl Krückl) wurde in einen Buchhaltungs- und einen Tanzkurs geschickt, als Schwächling beschimpft, mit Tabletten gefüttert und ging auf Geheiß der Schwiegermama in spe sogar zum Nervenarzt, weil sieihn für “zuwenig belastbar” befand. Besuchstage bei der Freundin waren nur Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag, und als Geschenke waren ausschließlich echte Schmuckstücke gefragt.

Warum er sich unter diesen Umständen denn an Gabi geklammert und nicht daran gedacht hätte, daß andere Mütter auch schöne Töchter hätten, wollte Richter Mitterhauser wissen. Na ja, ein ums andere Mal wäre Gabi auch wieder recht lieb gewesen, wenn die Mutter nicht dabei war. Als er dann ausgeladen wurde, weil durch ein Inserat ein besserer Heiratskandidat gefunden war, stand Heinz mit seinem Messing-Himmelbett, auf dem Gabi bestanden hatte, allein da.

F. wurde wegen schwerer Körperverletzung zu 2 Jahren Haft (davon 18 Monate bedingt) verurteilt.

OÖN 16. Februar 1990